Allgemeine geschäftsbedingungen . Haftungsausschluss
1. Leistungen und Einschränkungen
Es werden nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert, bitte Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Es werden keine Personen, die unter Alkohol-/ Drogen- oder Medikamenten-einfluss stehen, tätowiert. Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht oder sich in der Stillzeit befinden, können nicht tätowiert werden. Steffi Jung . Tattoo & Art behält sich vor, Motive unbegründet abzulehnen. Gründe können unter anderem Platzierungen, politische, religiöse, menschenverachtende oder gewaltverherrlichende Hintergründe sein.
2. Pflichten des Kunden
Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, Steffi Jung . Tattoo & Art über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.).
Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden. Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behält sich Steffi Jung . Tattoo & Art das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die von Steffi Jung . Tattoo & Art kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.
3. Terminabsprache/Anzahlung
Für die Terminabsprache wird eine Anzahlung von mindestens 70-150€ erhoben, die später mit den Kosten für die Tätowierung verrechnet wird. Der Kunde bekommt einen entsprechenden Nachweis, der zu den Terminen mitgebracht werden muss.
Bei Nichteinhaltung (ohne Absage) des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Für einen neuen Termin muss eine neue Anzahlung entrichtet werden. Das Verschieben oder Absagen des Termins ist bis zu einem Zeitpunkt von 3 Tagen vor dem festgelegten Termin möglich. In diesem Fall bleibt die Anzahlung bestehen. Wird der Termin durch Steffi Jung . Tattoo & Art verschoben, bleibt die Anzahlung auch bestehen. Siehe auch Punkt 4
4. Vorlage und Skizze
Das Anfertigen der Vorlage gehört zur Dienstleistung dazu und ist nicht kostenlos.
Hierzu gibt es zwei Vorgehensweisen:
1. Der Kunde lässt sich tätowieren, die Anzahlung wird mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet.
2. Der Kunde lässt sich nicht tätowieren, mit der Anzahlung wird das Anfertigen der Tattoo-Vorlage bezahlt.
Die Skizze/ Vorlage bleibt in jedem Fall bei der Tätowiererin und bleibt geistiges Eigentum von Steffi Jung . Tattoo & Art. Muss die Vorlage vor oder am Tattoo-Termin komplett neu erstellt werden, obwohl bereits eine ausgearbeitete Vorlage nach den Angaben und Freigabe des Kunden erstellt wurde, wird die erste Anzahlung als Entlohnung einbehalten und eine erneute Anzahlung ist zu leisten. Die Vorlagen bleiben bei Steffi Jung . Tattoo & Art. Hier behält sich Steffi Jung . Tattoo & Art vor, den Tattoo-Termin zu verschieben, sollte eine Umsetzung mit einer neuen Vorlage an diesem Termin nicht möglich sein.
5. Tätowieren
Das Tätowieren und alle dazugehörigen Dienstleistungen durch die Tätowiererin werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet. Verwendete Materialien, sowie Farbe werden auf dem Auftragsschreiben, für den Kunden ersichtlich, vermerkt.
6. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe nach jeder Sitzung.
7. Nachstechen
Das Nachstechen der Tätowierung, sollte dies z. B. wegen Farbeverlusts nötig sein, erfolgt innerhalb der ersten 4 Monate nach dem Tattoo-Termin kostenlos. Dafür kommt der Kunde ca. 6 Wochen nach dem Tattoo-Termin zum Kontrollieren ins Studio. Sollte der Farbverlust auf nachlässige oder falsche Pflege seitens des Kunden oder schädigendes Verhalten desselben zurückzuführen sein, trägt der Kunde die Kosten für das Nachstechen selbst.
8. Haftungsausschluss Tätowierung
Steffi Jung . Tattoo & Art übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowierens, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt. Steffi Jung . Tattoo & Art haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Fällen von Vorsatz. Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung.
Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.
Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält Steffi Jung . Tattoo & Art so gering wie möglich und informiert seine Kunden über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung. Der Kunde erklärt durch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen.
9. Urheberrecht
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